Das EU-Parlament verschärfte bereits zum Januar 2024 die Vorschriften zur Verwendung von Blei in Aluminiumwerkstoffen. Die letzte Übergangsregelung läuft am 01.09.2025 aus. Ab diesem Stichtag wird die rechtskonforme Produktion, Verarbeitung und Recycling von Aluminiumfestkörpern mit einem Bleianteil von mehr als 0,25 % deutlich aufwändiger. Diese neuen Vorgaben zwingen viele europäische Produzenten schon jetzt dazu, ihre Prozesse und Abläufe anzupassen und die Produktion von bleihaltigem Aluminium einzuschränken oder sogar vollständig zu beenden. Gleichzeitig bieten diese Vorgaben aber auch Chancen für verarbeitende Unternehmen, auf innovative und nachhaltige Alternativen umzusteigen.
Im Januar 2024 traten die neuen Regelungen des EU-Parlaments für bleihaltige Materialien in Kraft. Die letzten Ausnahmeregelungen hierzu laufen zum 1. September 2025 endgültig aus. Betroffen von den Neuregelungen sind Unternehmen, die auch weiterhin mit bleihaltigen Aluminiumprodukten (Bleianteil von mehr als 0,25 %) arbeiten wollen. Diese Unternehmen müssen sich bei der Produktion, Verarbeitung und im Recycling auf einen deutlich höheren Handling-Aufwand einstellen.
Bleihaltiges Aluminium ist auch weiterhin nicht verboten, der Umgang mit diesen Legierungen wird allerdings sehr viel aufwändiger. Denn Blei ist von der EU als reproduktionstoxisch eingestuft worden. Daraus resultiert die Bewertung als besonders besorgniserregender Stoff nach REACH-Verordnung.
Um hohen Aufwand für notwendige Umstellungen zu vermeiden, bietet sich der Umstieg auf bleifreie Aluminiumlegierungen an, die bereits jetzt verfügbar sind und in ihren Eigenschaften die bestehenden Legierungen gleichwertig ersetzen können. Unternehmen wird es so ermöglicht, den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, ohne dabei Kompromisse bei Qualität und Leistungsfähigkeit eingehen zu müssen.
Bleifreie Aluminiumlegierungen sind schon jetzt eine zukunftssichere Alternative, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile bietet. Gute Beispiele hierfür sind bleifreie Aluminiumwerkstoffe wie Rundrohre mit der Legierung EN AW-6060, die durch Biegefähigkeit und Korrosionsbeständigkeit überzeugen, und Flachprodukte und Bleche mit der Legierung EN AW-5005, die sich hervorragend für Fassaden oder dekorative Anwendungen eignen. Ebenfalls erhältlich sind bleifreie Werkstoffe als Profile und Stangen, darunter U-Profile und Winkelprofile, die insbesondere in der Automobil- und Bauindustrie verbreitet und nachgefragt sind.
Dabei stehen diese bleifreien Aluminiumlegierungen den bisherigen bleihaltigen Varianten in nichts nach. Ihre Leistungsfähigkeit bleibt auch ohne Bleianteil uneingeschränkt erhalten. Gleichzeitig verbessert sich die Wiederverwertbarkeit von Reststoffen und senkt so die Entsorgungskosten.
Die neuen EU-Vorschriften zur Reduzierung von Blei in Aluminiumwerkstoffen erfordern von Unternehmen nachhaltige und innovative Lösungen. Der Umstieg auf bleifreie Aluminiumlegierungen bietet eine Möglichkeit, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und langfristig wirtschaftliche Vorteile zu nutzen.
Das Wichtigste zum Thema nochmal für Sie auf einen Blick:
Ab dem 1. September 2025 unterliegen bleihaltige Aluminiumlegierungen mit einem Bleianteil von mehr als 0,25 % strengeren Auflagen hinsichtlich Produktion, Verarbeitung und Recycling.
Leistungsfähige und wirtschaftlich attraktive bleifreie Aluminiumlegierungen stehen als Ersatz bereits zur Verfügung.
Der frühzeitige Wechsel auf bleifreie Aluminiumlegierungen reduziert regulatorische Risiken und senkt perspektivisch auch die Kosten.