Der vom Menschen verursachte Klimawandel stellt eine gewaltige Herausforderung für die kommenden Jahrzehnte dar. Als Antwort darauf haben zahlreiche Nationen ihre eigenen rechtlichen Maßnahmen ergriffen, um dieser drängenden Problematik zu begegnen. Es besteht allerdings das Risiko, dass diese uneinheitlichen Regelungen zu Wettbewerbsverzerrungen im weltweiten Handel mit CO2-intensiven Produkten führen. Die Europäische Union hat daher vor kurzem das Europäische CO2-Grenzausgleichsgesetz, besser bekannt als Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), eingeführt, um hier eine europaweite Regelung zu schaffen.
In der Praxis müssen Unternehmen, die CO2-intensive Produkte in die EU importieren, Emissionszertifikate erwerben, die den hohen EU-Umweltauflagen entsprechen. Das schafft Anreize für weltweite Emissionsreduktionen und fördert einen faireren internationalen Handel.
Am 1. Oktober 2023 startete die Übergangsphase. Im Jahr 2026 tritt das Gesetz dann in seinem vollen Umfang in Kraft. CBAM zielt darauf ab, Carbon Leakage zu verhindern und sicherzustellen, dass europäische Industrien durch diesen Mechanismus wettbewerbsfähig bleiben. Der Fokus liegt auf der Vermeidung ungleicher Wettbewerbsbedingungen, indem Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU vergleichbare Verpflichtungen hinsichtlich CO2-Emissionen haben. Damit trägt CBAM dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrien zu erhalten und gleichzeitig globale Umweltstandards zu fördern.
Mit CBAM hat die EU einen CO2-Grenzausgleichsgesetz entwickelt, welcher Carbon Leakage verhindern soll. Das CBAM basiert auf dem klaren Prinzip, dass der CO2-Ausstoß kontrolliert werden muss, um globale, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Das CBAM setzt strenge Emissionsstandards für importierte Produkte, um sicherzustellen, dass sie den Klimazielen der EU entsprechen. Sollte dies nicht gegeben sein, müssen Unternehmen, die Produkte in die EU einführen, CO2-Emissionszertifikate erwerben, um die höheren Emissionen zu kompensieren.
Die Transparenz und die eindeutige Verknüpfung zu bereits bestehenden Emissionshandelssystemen machen das CBAM aus Sicht der Europäischen Union effizient und wirksam. Es sei ein Anreiz für Unternehmen, auf eine umweltfreundlichere Produktion umzusteigen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu beschleunigen.
Von CBAM sind alle Importeure bestimmter Wareneinfuhren aus allen Nicht-EU Ländern betroffen. Jedoch gibt es einige Ausnahmen.
Ausgenommen sind:
Länder, die bereits am EU-Emissionshandel teilnehmen,
Länder, die ein verbundenes Emissionssystem mit der EU haben und
das ehemalige EU-Mitglied Großbritannien, welches derzeit an einer eigenen Regelung arbeitet, die jedoch frühestens 2026 in Kraft tritt.
Allerdings fallen nicht alle Produktgruppen unter das Gesetz. Angewendet wird CBAM auf die Produktgruppen Eisen und Stahl, Aluminium, Wasserstoff, Zement, Elektrizität und Düngemittel.
Das CBAM hat das Potenzial, die Geschäftslandschaft tiefgreifend zu verändern und stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Doch wie sollten Unternehmen angesichts dieser neuen gesetzlichen Regelungen reagieren?
1. Verstehen Sie die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen: Unternehmen sollten zuerst verstehen, wie das CBAM ihre Geschäftstätigkeit beeinflussen wird. Dies erfordert eine gründliche Analyse, welche Produkte und Dienstleistungen von den neuen CO2-Grenzausgleichsregelungen betroffen sein könnten.
2. Diversifizieren Sie Ihre Lieferketten: Unternehmen sollten in Betracht ziehen, ihre Lieferketten zu diversifizieren, um mögliche Risiken im Zusammenhang mit CBAM zu reduzieren. Zum Beispiel durch die Suche nach Lieferanten aus Regionen mit niedrigeren Kohlenstoffemissionen.
3. Beachten Sie die Compliance-Vorschriften: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Compliance-Anforderungen des CBAM erfüllen, was eine genaue Buchführung und Dokumentation ihrer Emissionsdaten erfordert.
4. Beteiligen Sie sich an gesellschaftlichen Diskussionen: Unternehmen sollten sich aktiv mit Politik und Gesellschaft über die Chancen, Risiken und Konsequenzen von CBAM austauschen.
5. Nutzen Sie Kollaborationen und Partnerschaften: Unternehmen können von der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, Branchenverbänden und Forschungseinrichtungen profitieren, indem sie gemeinsam innovative Lösungen für die Einhaltung des CBAM entwickeln.
Insgesamt fordert das Europäische CO2-Grenzausgleichsgesetz eine aktive Vorgehensweise von Unternehmen. Es bietet jedoch auch die Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit nachhaltiger zu gestalten und langfristige Vorteile zu erzielen. Unternehmen, die sich frühzeitig anpassen und auf die neuen Anforderungen reagieren, werden besser positioniert sein, um die Herausforderungen des CBAM erfolgreich zu bewältigen.
Das CBAM ist in drei Phasen eingeteilt, die eine stufenweise Einführung des neuen CO2-Mechanismus ermöglichen.
In diesem ersten Schritt benennen in der EU ansässige Unternehmen, die betroffene Waren importieren, einen sogenannten „CBAM-Deklaranten“. Dieser muss sich registrieren lassen und ist für die vollständige Überwachung sowie die Dokumentation der CBAM-Importe zuständig. Dies ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und von großer Bedeutung, auch unter dem Aspekt des Ressourcenmanagements. Der CBAM-Deklarant ist somit dafür verantwortlich, dass die Melde- und Bescheinigungspflichten erfüllt und eine sorgfältige Überwachung der Importe von Waren sichergestellt werden.
Das Unternehmen wird dazu verpflichtet, für jedes Quartal alle importierten CBAM-Waren und deklarierten CO2-Emissionen innerhalb eines Berichts zu melden. Verpflichtend sind dabei folgende Angaben: Daten zu importierten Waren (Art, Menge, eingebettete Emissionen und Herkunftsland), Informationen über gezahlte CO2-Preise in Drittländern und ein Verifizierungsbericht.
Mit der dritten Phase werden die Berichtspflichten ergänzt durch eine gesetzlich vorgeschriebene CO2-Kompensation. Pro Tonne direkt erzeugter Treibhausgas-Emissionen in der Herstellung muss ein Ausgleich auf dem Europäischen Markt für CO2-Zertifikate erworben werden.
Der Start von CBAM im Oktober 2023 hat Klarheit für Unternehmen geschaffen. Wer Produkte importiert, die unter die CO2-Ausgleichsregelung der Europäischen Union fallen, muss sich auf umfangreiche Dokumentationspflichten und ab 2026 möglicherweise auf den Kauf von CO2-Zertifikaten einstellen.
Das Wichtigste zum Thema nochmal für Sie auf einen Blick:
Das CBAM soll Carbon Leakage verhindern und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Die erste Phase/Übergangsphase des Europäischen CO2-Grenzausgleichgesetz startete am 01. Oktober 2023. schaffen.
CBAM fordert eine aktive Vorgehensweise. Unternehmen, die sich frühzeitig anpassen und auf die neuen Anforderungen reagieren, können die Herausforderungen besser bewältigen.